Gesetzliche Gewährleistung bedeutet, dass ein*e Händler*in zwei Jahre für die Mangelfreiheit eines Produktes einsteht, diese also gewähren muss. Geht das gekaufte Produkt innerhalb dieser 2 Jahre kaputt, hast du einen Anspruch auf Nacherfüllung durch den/die Verkäufer*in.
Für die Behebung von Mängeln, die innerhalb der Gewährleistungszeit auftreten, ist immer der/die Verkäufer*in verantwortlich, nicht der Hersteller.